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Nachhaltigkeitsstandards spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Kreditvergabe und beeinflussen die Entscheidungen der Kreditgeber. Für Kreditgeber sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
- Berücksichtigung von ESG-Risiken: Kreditgeber müssen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) in ihre Kreditvergabeprozesse integrieren. Diese Risiken können sich potenziell negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Kreditinstituts auswirken. Die Bewertung der Adressenausfallrisiken aufgrund von Klima- und Umweltrisiken ist hierbei zentral.
- Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen: Aufsichtsbehörden wie die BaFin und die Europäische Zentralbank (EZB) fordern die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kreditvergabe. Die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung bilden den aufsichtsrechtlich verbindlichen Rahmen für bedeutende Institute (SIs). Diese beinhalten die Implementierung von Nachhaltigkeitsstandards in allen relevanten Prozessen, von der Kreditrisikokultur bis hin zur Kreditprüfung und -vergabe.
- Integration von Nachhaltigkeitsstandards in die Kreditprüfung: Bereits bei der Erstprüfung eines Kreditengagements sollten ESG-Risiken berücksichtigt werden. Die Institute können Nachhaltigkeit in ihre bestehenden Verfahren der Risikoanalyse und Risikoklassifizierung einbauen. Ein Nachhaltigkeitsrating des Vertragspartners kann für die Risikobeurteilung hilfreich sein.
- Transparenz und Offenlegung: Kreditgeber legen Wert auf eine transparente Kommunikation bezüglich der Nachhaltigkeitsstrategien und -praktiken der Kreditnehmer. Steigende Offenlegungspflichten für Unternehmen tragen dazu bei, die notwendigen Daten für eine nachhaltigkeitsindizierte Kreditvergabe bereitzustellen.
- Berücksichtigung freiwilliger Selbstverpflichtungen: Viele Institute haben sich freiwillig verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren. Diese Selbstverpflichtungen können die Vergabekriterien der Firmenkundenfinanzierungen beeinflussen.
- Anpassung der Kreditkonditionen: Die ermittelten ESG-Risiken sollten in die Konditionsgestaltung einfließen. Es besteht die Möglichkeit, separate nachhaltige Finanzierungsprodukte mit eigenen (vergünstigten) Zinssätzen anzubieten.
- Unterstützung der Transformation: Kreditgeber erwarten, dass die finanzierten Unternehmen bei ihrer Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unterstützt werden. Dies beinhaltet auch eine institutsindividuelle Strategie zum Abbau der Abhängigkeit der Kreditportfolien von klimakritischen Wirtschaftstätigkeiten.
- Risikomanagement und -controlling: Angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sind erforderlich, um die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung und Identifikation der wesentlichen Risiken.
- Frühwarnindikatoren: Frühwarnindikatoren für eine mögliche Insolvenz des Kreditnehmers helfen, das Adressenausfallrisiko zu minimieren. Bei sich andeutenden erhöhten Insolvenzrisiken können beispielsweise Re-Ratings erstellt und Engagementobergrenzen angepasst werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Integration von Nachhaltigkeitsstandards in die Kreditvergabe eine Herausforderung darstellt und der Umsetzungsstand der Institute sich zum Teil stark unterscheidet. Die Institute sind gefordert, zusätzliche Daten- und Analysefähigkeiten sowie gezielte Fähigkeiten in ihrem Personal aufzubauen.
