Umgang mit notleidenden Krediten seit April 2019 (NPL-Backstop)

Bereits seit etwa einem Jahr gibt es eine neue Regelung zum Umgang mit notleidenden Krediten, auch Non-performing loans (NPL) genannt. Diese EU-Verordnung (2019/630) ist am 25.04.2019 in Kraft getreten und findet seit 26.04.2019 Anwendung – d.h. für alle notleidenden Kredite, die ab dem 26.04.2019 notleidend geworden sind. Diese Verordnung ist – anbetracht der bisherigen Konjunktur„Umgang mit notleidenden Krediten seit April 2019 (NPL-Backstop)“ weiterlesen